Steuern
Steuerregister
Wir führen das Steuerregister der Gemeinde. Dies beinhaltet die Abklärungen über den steuerrechtlichen Wohnsitz sowie die Nachführung von Mutationen wie Zu- bzw. Wegzüge, Zivilstandsänderungen, Namensänderungen und Todesfälle.
Veranlagung und Inkasso
Die Prüfung, Berechnung und Rechnungsstellung erfolgt durch die Kantonale Steuerverwaltung. Bei Fragen zur definitiven Veranlagung, der Nachbestellung von Steuerformularen, der Steuerrechnung oder bei Zahlungsverzug wenden Sie sich bitte direkt an die Kantonale Verwaltung
Steuererlass und Bedürftigkeit Art. 41 StG
Bei dauerhafter finanzieller Notlage, gibt es die Möglichkeit um Steuererlass oder bei Bedürftigkeit gemäss Art. 41 StG, das steuerbare Einkommen auf Null zu setzen.
Steuerauskünfte
- Preis
- 10.00 od. Aufwandgebühr I