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Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.be.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Urne Öffnungszeiten

Sonntag von 09:30 bis 10:30 Uhr

Urnenstandort

Gemeindeverwaltung, Kronenplatz 3b, 3775 Lenk

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  • Stimmrechtsausweis unterschreiben und mit Adresse des Stimmausschusses Richtung Fenster in Pfeilrichtung ins Antwortcouvert legen.
  • Die ausgefüllten Abstimmungs- und Wahlzettel ins separate Stimmcouvert legen und dieses zukleben.
  • Pro Abstimmungs- oder Wahlkategorie nur einen Zettel ins Stimmcouvert legen
  • Das Stimmcouvert hinter dem Stimmrechtsausweis ins Antwortcouvert legen und dieses zukleben.
  • Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es in den Sicherheitsbriefkasten bei der Gemeinde einwerfen. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das amtliche Antwortkuvert verwendet wird und dieses nicht zugeklebt ist
  • die eigenhändige Unterschrift auf der Ausweiskarte fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als eine Ausweiskarte enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
  • das Antwortcouvert verspätet bei der Gemeinde eintrifft
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