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Wegzug

Falls Sie aus der Gemeinde Lenk wegziehen, melden Sie sich persönlich mit dem Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis bei der Gemeindeverwaltung ab oder füllen Sie das Formular unter den nachstehenden Online-Dienste aus. Bitte beachten Sie folgendes:

Die Online-Abmeldung ist nur bei Wegzügen innerhalb der Schweiz und nur für Schweizer Bürgerinnen und Bürger bestimmt. Bei einem Wegzug als Wochenaufenthalter und ins Ausland ist nur die persönliche Abmeldung am Schalter möglich. Senden Sie Ihren Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis bitte umgehend zurück.

Die Abmeldung darf frühestens 30 Tage und muss spätestens am Tag des Wegzugs  gemeldet werden. Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen persönlich bei der neuen Wohnsitzgemeinde mit Ihrem Heimatschein an.

Abmeldung

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sic…

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Niederlassungsschein

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

  • Ausländerausweis

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