Geburt
Wenn Ihr Kind in einem Spital oder in einem Geburtshaus geboren ist, wird die Geburt automatisch dem zuständigen Zivilstandsamt gemeldet. Bei einer Hausgeburt sind Sie dazu verpflichtet, das Kind innert drei Tagen nach der Geburt beim Zivilstandsamt Oberland West anzumelden.
Kontakt
Scheibenstrasse 3
3600 Thun
Tel. 031 635 43 00
Fax 031 635 43 19
za.ow.zbd@be.ch
Website
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt Oberland West | 031 635 43 00 | za.ow.zbd@be.ch |
Name | Telefon |
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