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Öffentliche Auflage der Gemischt-geringfügigen Änderung Zonenplan Siedlung mit Gefahrengebieten nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

6. Februar 2025
Der Gemeinderat von Lenk bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die gemischt-geringfügige Änderung betreffend die Teileinzonung der Parz. Nr. 1695 zur öffentlichen Auflage:
  • Zonenplanänderung mit Erläuterungsbericht

 

 

Die Akten liegen während 30 Tagen vom 6. Februar bis 10. März 2025 bei der Bauverwaltung Lenk öffentlich auf. Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet der Einwohnergemeinde Lenk, Kronenplatz 3b, 3775 Lenk einzureichen.

 

Allfällige Einspracheverhandlungen finden am Dienstag, 25. März 2025 statt.

 

3775 Lenk, 6. Februar 2025                                          Der Gemeinderat

Zugehörige Objekte

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Publikation geringfügige Änderung Einzonung (PDF, 147.97 kB) Download 0 Publikation geringfügige Änderung Einzonung
AGR_Anwortschreiben Voranfrage Zonenplanänderung (PDF, 156.35 kB) Download 1 AGR_Anwortschreiben Voranfrage Zonenplanänderung
Änderung Zonenplan Siedlung und Gefahrengebiete (PDF, 258.24 kB) Download 2 Änderung Zonenplan Siedlung und Gefahrengebiete
Erleuterungsbericht (PDF, 41.45 MB) Download 3 Erleuterungsbericht
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